{"id":4544,"date":"2018-12-21T09:24:39","date_gmt":"2018-12-21T09:24:39","guid":{"rendered":"http:\/\/stage.zetb.de\/?page_id=4544"},"modified":"2019-08-02T12:31:08","modified_gmt":"2019-08-02T12:31:08","slug":"verkaufsbedingungen-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sanyeurope.com\/es\/unternehmen\/verkaufsbedingungen-2\/","title":{"rendered":"VERKAUFSBEDINGUNGEN"},"content":{"rendered":"<p class=\"qtranxs-available-languages-message qtranxs-available-languages-message-es\">Disculpa, pero esta entrada est\u00e1 disponible s\u00f3lo en <a href=\"https:\/\/www.sanyeurope.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4544\" class=\"qtranxs-available-language-link qtranxs-available-language-link-de\" title=\"Deutsch\">Deutsch<\/a> y <a href=\"https:\/\/www.sanyeurope.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4544\" class=\"qtranxs-available-language-link qtranxs-available-language-link-en\" title=\"English\">English<\/a>. For the sake of viewer convenience, the content is shown below in this site default language. You may click one of the links to switch the site language to another available language.<\/p><section class=\"wpb-content-wrapper\"><p><\/p>\n<p>[vc_row][vc_column]<div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 50px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 30px\"><\/div><\/div><div class=\"mf-section-title text-left dark large-size \"><h2 >VERKAUFSBEDINGUNGEN<\/h2><\/div><div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 15px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 15px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 15px\"><\/div><\/div>[vc_column_text]<\/p>\n<p>Stand: Mai 2015<\/p>\n<p>[\/vc_column_text]<div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 15px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 15px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 15px\"><\/div><\/div>[vc_custom_heading text=&#8221;I. Geltung&#8221; font_container=&#8221;tag:h3|text_align:left&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_column_text]<\/p>\n<p>1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der SANY Europe GmbH (nachfolgend auch \u201eSANY\u201c genannt) erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grundlage dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die SANY mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eK\u00e4ufer\u201c genannt) \u00fcber die von ihr\u00a0 angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den K\u00e4ufer, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<br \/>\n2. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers finden auf die Lieferbeziehung keine Anwendung, es sei denn, SANY h\u00e4tte ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Lieferbedingungen von SANY gelten auch dann, wenn SANY in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen Lieferbedingungen von SANY abweichenden Bedingungen des K\u00e4ufers die Lieferung an den K\u00e4ufer vorbehaltlos ausf\u00fchrt.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text]<div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 30px\"><\/div><\/div>[vc_custom_heading text=&#8221;II. Vertragsschluss und Gegenstand der Lieferung&#8221; font_container=&#8221;tag:h3|text_align:left&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_column_text]<\/p>\n<p>1. Alle Angebote von SANY sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbest\u00e4tigung von SANY zustande. F\u00fcr den Umfang der Lieferung ist die schriftliche oder elektronische Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgeblich. Nebenabreden oder \u00c4nderungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Best\u00e4tigung durch SANY.<\/p>\n<p>2. Konstruktions- und Form\u00e4nderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, sofern nicht (i) der Liefergegenstand erheblich ge\u00e4ndert wird und die \u00c4nderungen f\u00fcr den K\u00e4ufer unzumutbar sind oder aber (ii) mit dem K\u00e4ufer die Verbindlichkeit von Angaben von SANY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Ma\u00dfe, Leistungsf\u00e4higkeit, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen, Abbildungen) ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart wurden. Die vorgenannten Angaben von SANY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung sowie die hierauf bezogenen Darstellungen sind weder garantiert, noch stellen sie ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche oder elektronische Zusage von SANY eine Beschreibung der Sollbeschaffenheit dar. Es handelt sich hierbei ohne anderweitige schriftliche oder elektronische Zusage von SANY vielmehr lediglich um unverbindliche Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung, von denen Abweichungen nach Ma\u00dfgabe des ersten Satzes dieser Ziff. II. 2 zul\u00e4ssig sind. F\u00fcr den Fall, dass mit dem K\u00e4ufer die Sollbeschaffenheit der Lieferung oder Leistung verbindlich vereinbart wurde, bleiben \u00c4nderungen durch SANY zul\u00e4ssig, soweit sie aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften erfolgen und dem K\u00e4ufer zumutbar sind. Im Falle der Unzumutbarkeit steht dem K\u00e4ufer ein Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>3. SANY beh\u00e4lt sich s\u00e4mtliche Rechte, insbesondere das Eigentum und Urheberrecht, an allen dem K\u00e4ufer ggfs. zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, Spezifikationen, Mustern etc. vor. Der K\u00e4ufer darf diese ausschlie\u00dflich im Rahmen des vertraglich vorhergesehenen Zwecks verwenden. Sie sind streng vertraulich zu behandeln und d\u00fcrfen Dritten ohne vorherige schriftliche Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung von SANY nicht zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<p>4. SANY ist nicht dazu verpflichtet, etwaige Vorgaben des K\u00e4ufers zu Spezifikationen oder Konstruktion des Liefergegenstandes auf Richtig- und Vollst\u00e4ndigkeit sowie auf ihre Geeignetheit f\u00fcr den vom K\u00e4ufer verfolgten Zweck zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>5. SANY ist nicht dazu verpflichtet, etwaig vom K\u00e4ufer f\u00fcr die Herstellung des Liefergegenstandes beigestellte Materialien auf Mangelhaftigkeit zu untersuchen.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text]<div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 30px\"><\/div><\/div>[vc_custom_heading text=&#8221;III. Preise und Zahlung&#8221; font_container=&#8221;tag:h3|text_align:left&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_column_text]<\/p>\n<p>1. Die zwischen SANY und dem K\u00e4ufer vereinbarten Preise gelten f\u00fcr den in den Auftragsbest\u00e4tigungen von SANY aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferumfang. Etwaige Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Soweit die Parteien nicht ausdr\u00fccklich etwas Abweichendes vereinbaren, verstehen sich die Preise in Euro EXW (Incoterms 2010) zuz\u00fcglich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Etwaige Z\u00f6lle, Steuern, Geb\u00fchren oder \u00e4hnliche Abgaben werden, soweit sie von SANY zu tragen sind, gesondert berechnet. Von SANY etwaig im Rahmen der Lieferung auf Wunsch des K\u00e4ufers zu erbringende Dienstleistungen (z.B. Montagearbeiten, Inbetriebnahme) werden von SANY auf<br \/>\nBasis der jeweils g\u00fcltigen Service-Preisliste zuz\u00fcglich Spesen, Reisekosten und sonstiger Auslagen gesondert berechnet.<\/p>\n<p>2. Auftr\u00e4ge, die von SANY vereinbarungsgem\u00e4\u00df erst sp\u00e4ter als vier Monate nach Vertragsschluss ausgef\u00fchrt werden sollen oder die aufgrund von Umst\u00e4nden aus dem Verantwortungsbereich des K\u00e4ufers erst sp\u00e4ter als vier Monate nach Vertragsschluss ausgef\u00fchrt werden, werden auf Basis der jeweiligen am Tag der Lieferung g\u00fcltigen Listenpreise von SANY berechnet.<\/p>\n<p>3. \u00c4ndern sich nach Abgabe des Angebotes durch SANY, nach Auftragsbest\u00e4tigung oder Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch SANY die Rohstoffpreise der jeweils betroffenen Ware wesentlich (d.h. um mindestens 10 %), so ist SANY zu einer angemessen Erh\u00f6hung der Preise unter Ber\u00fccksichtigung der berechtigten Interessen des K\u00e4ufers, insbesondere im Hinblick auf von diesem ggfs. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, berechtigt. Zur Berechnung der eingetretenen Preissteigerung f\u00fcr die ma\u00dfgeblichen Rohstoffe ist dabei auf \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Quellen zur\u00fcckzugreifen.<br \/>\nSofern sich nach Abgabe des Angebotes durch SANY, nach Auftragsbest\u00e4tigung oder Abschluss eines Rahmenvertrages mit fester Preisvereinbarung durch SANY sonstige\u00a0 wesentliche Kostenfaktoren wie insbesondere Energie-, Lohn-, Transport- oder Versicherungskosten wesentlich (d.h. um mindestens 10 %) \u00e4ndern, ist SANY entsprechend der vorstehenden Regelung ebenfalls zu einer angemessenen Erh\u00f6hung der Preise unter Ber\u00fccksichtigungder Interessen des K\u00e4ufers, insbesondere im Hinblick auf von<br \/>\ndiesem ggfs. bereits eingegangene Verpflichtungen zur Weiterlieferung der Ware zu einem bestimmten Preis, berechtigt.<\/p>\n<p>4. Rechnungsbetr\u00e4ge sind sp\u00e4testens 14 Tage nach Rechnungsdatum, bei der Lieferung von Ersatzteilen sp\u00e4testens 8 Tage nach Rechnungsdatum, jeweils bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle SANY zu bezahlen, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Im letztgenannten Fall ist f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Eingang der Zahlung bei SANY ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>5. Leistet der K\u00e4ufer bei F\u00e4lligkeit nicht und ist der K\u00e4ufer ein Kaufmann im Sinne des HGB, so sind die ausstehenden Betr\u00e4ge ab dem Tag der F\u00e4lligkeit mit 5% p.a. zu verzinsen; im Falle des Zahlungsverzuges hat er SANY Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz zu bezahlen. SANY beh\u00e4lt sich jeweils vor nachzuweisen, dass ihr infolge des Zahlungsverzuges ein h\u00f6herer Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p>6. Das Recht zur Aufrechnung steht dem K\u00e4ufer nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von SANY anerkannt sind. Au\u00dferdem ist er zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch f\u00e4llig ist und auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p>7. SANY ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren, wenn Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen, f\u00e4lligen Forderungen von SANY durch den K\u00e4ufer aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis, einschlie\u00dflich derjenigen aus anderen Einzelauftr\u00e4gen, soweit diese auf demselben rechtlichen Verh\u00e4ltnis beruhen, nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen<br \/>\nvon SANY gef\u00e4hrdet wird.<\/p>\n<p>8. Soweit mit dem K\u00e4ufer nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde, sind s\u00e4mtliche Zahlungen in \u20ac (Euro) und ausschlie\u00dflich an SANY zu leisten.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text]<div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 30px\"><\/div><\/div>[vc_custom_heading text=&#8221;IV. Lieferung und Lieferzeit&#8221; font_container=&#8221;tag:h3|text_align:left&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_column_text]<\/p>\n<p>1. F\u00fcr die Liefer- und Montagefristen ist die Auftragsbest\u00e4tigung von SANY ma\u00dfgebend, soweit darin ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Von SANY ansonsten in Aussicht gestellte Fristen und Termine sind unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt nicht vor Beibringung der vom K\u00e4ufer etwaig zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer etwaig vereinbarten Anzahlung oder Zahlungssicherheit. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware<br \/>\nvon SANY am eigenen Werk bereitgestellt und gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer Versandbereitschaft angezeigt wurde. SANY ist dazu berechtigt, die \u00dcbergabe an die Transportperson abzulehnen, wenn eine Ladungssicherung gem\u00e4\u00df der jeweils einschl\u00e4gigen VDI-Richtlinien zur Ladungssicherheit aufgrund des Zustandes des von der Transportperson bereitgestellten Transportfahrzeugs nicht gew\u00e4hrleistet werden kann oder wenn das Transportfahrzeug nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen von SANY nicht den Anforderungen gen\u00fcgt, die nach der StVZO bzw. den jeweils einschl\u00e4gigen, nationalen Vorschriften erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, damit das Fahrzeug im Stra\u00dfenverkehr betrieben werden darf. Lehnt SANY<br \/>\ndie \u00dcbergabe an die Transportperson aus den vorgenannten Gr\u00fcnden ab, gelten die Regelungen der Ziff. V. 2 und V. 3 entsprechend.<\/p>\n<p>2. Angemessene Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zul\u00e4ssig, wenn eine solche f\u00fcr den K\u00e4ufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und dem K\u00e4ufer hierdurch keine zus\u00e4tzlichen Kosten oder erheblicher Mehraufwand entstehen.<\/p>\n<p>3. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des K\u00e4ufers oder aus sonstigen Gr\u00fcnden, die dieser zu vertreten hat, nach Anzeige der Versandbereitschaft verz\u00f6gert, kann SANY dem K\u00e4ufer f\u00fcr jeden angefangenen Monat Lagergeld in H\u00f6he von 0,5% des Preises der Gegenst\u00e4nde der Lieferungen, h\u00f6chstens jedoch insgesamt 5%, berechnen. Der Nachweis h\u00f6herer oder niedrigerer Sch\u00e4den durch die Verz\u00f6gerung bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Soweit SANY einen h\u00f6heren Schaden nachweist, hat eine Anrechnung des Lagergeldes auf den Schadensersatzanspruch zu erfolgen.<\/p>\n<p>4. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgem\u00e4\u00dfer Selbstbelieferung.<\/p>\n<p>5. Ger\u00e4t SANY mit einer Lieferung in Verzug oder wird SANY eine Lieferung unm\u00f6glich, so ist der K\u00e4ufer nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Auf Schadensersatz haftet SANY im Falle des Verzuges oder der Unm\u00f6glichkeit nur nach Ma\u00dfgabe der Regelungen in Ziff. VIII. dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.<\/p>\n<p>6. Ereignisse h\u00f6herer Gewalt berechtigen SANY, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Der h\u00f6heren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, politische Unruhen oder unvorhergesehene Umst\u00e4nde, z.B. Betriebsst\u00f6rungen, gleich, die SANY die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unm\u00f6glich machen. Dies gilt auch dann, wenn die vorgenannten Behinderungen bei einem Unterlieferanten eintreten oder eintreten, w\u00e4hrend SANY sich in Verzug befindet. SANY wird den K\u00e4ufer unverz\u00fcglich benachrichtigen, wenn ein Fall h\u00f6herer Gewalt im Sinne<br \/>\ndieser Ziff. IV. 6 auftritt. Der K\u00e4ufer kann SANY auffordern, innerhalb von sechs Wochen zu erkl\u00e4ren, ob SANY f\u00fcr den noch nicht erf\u00fcllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fccktritt oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wird. Erkl\u00e4rt sich SANY innerhalb der vom K\u00e4ufer gesetzten Frist nicht, kann der K\u00e4ufer vom nicht erf\u00fcllten Teil des Vertrages zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text]<div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 30px\"><\/div><\/div>[vc_custom_heading text=&#8221;V. Verpackung, Versand, Gefahr\u00fcbergang und Entgegennahme<br \/>\nder Ware durch den K\u00e4ufer&#8221; font_container=&#8221;tag:h3|text_align:left&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_column_text]<\/p>\n<p>1. Sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, w\u00e4hlt SANY die Art der Verpackung nach freiem Ermessen.<\/p>\n<p>2. Die Gefahr geht sp\u00e4testens auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald der Liefergegenstand an die vom K\u00e4ufer genannte Transportperson \u00fcbergeben worden ist. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Dar\u00fcber hinaus kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, wenn ihm SANY die Versandbereitschaft mitgeteilt hat, der K\u00e4ufer aber eine \u00dcbernahme der Ware zum genannten Termin ablehnt oder die Waren zum genannten Termin nicht abholt bzw. nicht von einer Transportperson abholen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>3. Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist SANY berechtigt, den ihr hierdurch entstandenen Schaden einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen von ihm ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Unterganges oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Kaufsache auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Nach Setzung\u00a0und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist ist SANY zudem berechtigt, anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen und den K\u00e4ufer mit angemessener verl\u00e4ngerter Frist zu beliefern.<\/p>\n<p>4. Der Liefergegenstand wird nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des K\u00e4ufers und auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den oder sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/p>\n<p>5. Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie nachbesserungsf\u00e4hige M\u00e4ngel aufweisen, vom K\u00e4ufer unbeschadet seiner Rechte aus Ziff. VII. dieser Allgemeinen Lieferbedingungen entgegenzunehmen und nicht vor einer etwaigen Berechtigung des K\u00e4ufers zum R\u00fccktritt gem\u00e4\u00df Ziff. VII. 3 zur\u00fcckzusenden.<\/p>\n<p>6. Der K\u00e4ufer haftet nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Regelungen f\u00fcr alle von ihm zu vertretenden Sch\u00e4den an dem Liefergegenstand, welche vor der endg\u00fcltigen Entgegennahme des Liefergegenstandes durch ihn, z.B. im Rahmen einer Erprobung des Liefergegenstandes durch den K\u00e4ufer oder einer etwaig durchzuf\u00fchrenden Abnahme, entstehen.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text]<div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 30px\"><\/div><\/div>[vc_custom_heading text=&#8221;VI. Eigentumsvorbehalt&#8221; font_container=&#8221;tag:h3|text_align:left&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_column_text]<\/p>\n<p>1. SANY beh\u00e4lt sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Ausgleich s\u00e4mtlicher Forderungen gegen den K\u00e4ufer aus der Gesch\u00e4ftsverbindung vor, einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder s\u00e4mtliche Forderungen von SANY in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.<\/p>\n<p>2. Tritt SANY wegen vertragswidrigen Verhaltens des K\u00e4ufers, insbesondere wegen versp\u00e4teter Zahlung, vom Vertrag zur\u00fcck, so hat der K\u00e4ufer s\u00e4mtliche Kosten der Wiederinbesitznahme des Liefergegenstandes zu tragen. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der K\u00e4ufer SANY unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Aufkl\u00e4rungen zu geben sowie den Dritten \u00fcber die bestehenden Eigentumsverh\u00e4ltnisse zu informieren. Der K\u00e4ufer darf den Liefergegenstand nicht verpf\u00e4nden oder zur Sicherheit \u00fcbereignen. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern.<\/p>\n<p>3. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuver\u00e4u\u00dfern. Er tritt SANY jedoch bereits jetzt alle Forderungen mit s\u00e4mtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen den Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar gleichg\u00fcltig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft<br \/>\nwird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der K\u00e4ufer auch nach Abtretung erm\u00e4chtigt. Die Befugnis von SANY, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt; jedoch<br \/>\nverpflichtet sich SANY, die Forderung nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des K\u00e4ufers gestellt ist oder Zahlungseinstellung durch den K\u00e4ufer vorliegt. SANY kann verlangen, dass der K\u00e4ufer ihr die abgetretenen Forderungen und Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.<\/p>\n<p>4. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den K\u00e4ufer wird stets f\u00fcr SANY vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des K\u00e4ufers an dem Liefergegenstand setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird der Liefergegenstand mit anderen, SANY nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwirbt SANY das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des objektiven Werts des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung bzw. Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des K\u00e4ufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der K\u00e4ufer SANY anteilsm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der K\u00e4ufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum f\u00fcr SANY. F\u00fcr die durch Verarbeitung bzw. Verbindung entstehende Sache gelten im \u00dcbrigen die gleichen Regelungen wie f\u00fcr den unter<br \/>\nVorbehalt gelieferten Liefergegenstand.<\/p>\n<p>5. Der K\u00e4ufer tritt SANY zur Sicherheit f\u00fcr die Forderungen von SANY gegen ihn auch diejenigen Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Liefergegenst\u00e4nde mit einem Geb\u00e4ude bzw. Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen.<\/p>\n<p>6. SANY ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des K\u00e4ufers freizugeben, wenn ihr sich unter Ber\u00fccksichtigung bank\u00fcblicher Bewertungsabschl\u00e4ge ergebender<br \/>\nrealisierbarer Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20% \u00fcbersteigt. Dabei ist von den Einkaufspreisen f\u00fcr Waren und vom Nominalwert bei Forderungen auszugehen.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text]<div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 30px\"><\/div><\/div>[vc_custom_heading text=&#8221;VII. Gew\u00e4hrleistung&#8221; font_container=&#8221;tag:h3|text_align:left&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_column_text]<\/p>\n<p>1. Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers setzen voraus, dass dieser den ihm gesetzlich obliegenden Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist. Jedwede M\u00e4ngelr\u00fcge muss der K\u00e4ufer gegen\u00fcber SANY schriftlich unter genauer Angabe von Art und Umfang des Mangels erkl\u00e4ren, damit SANY eine Pr\u00fcfung der Berechtigung der\u00a0 M\u00e4ngelr\u00fcge m\u00f6glich ist. Der K\u00e4ufer hat die gelieferte Ware im \u00dcbrigen unmittelbar nach Eintreffen auf Transportsch\u00e4den zu untersuchen und hierbei festgestellte Sch\u00e4den schriftlich auf dem Frachtbrief zu vermerken, diese R\u00fcge von der Transportperson gegenzeichnen zu lassen sowie SANY hier\u00fcber schriftlich zu informieren. Mit Erhalt der schriftlichen R\u00fcge des K\u00e4ufers ist SANY berechtigt, den angeblich mangelhaften Liefergegenstand vor Ort beim K\u00e4ufer auf eigene Kosten durch einen unabh\u00e4ngigen Gutachter begutachten zu lassen und an der Begutachtung mit eigenen Mitarbeitern teilzunehmen. Wenn und soweit sich bei der Begutachtung herausstellt, dass der angebliche Mangel des Liefergegenstands nicht besteht, hat der K\u00e4ufer die Kosten der Begutachtung zu tragen.<\/p>\n<p>2. Soweit ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, ist SANY nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Dabei hat SANY die zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen nach Ma\u00dfgabe des Gesetzes zu tragen. Macht der K\u00e4ufer in diesem Zusammenhang berechtigterweise Kosten gegen SANY geltend, die ihm aus dem Einsatz eigener Mitarbeiter oder eigener Gegenst\u00e4nde entstanden sind, so sind die Erstattungsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers insoweit auf seine Selbstkosten begrenzt. Erh\u00f6hen sich die zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen dadurch, dass die Liefergegenst\u00e4nde auf Veranlassung des K\u00e4ufers an einen anderen als den vereinbarten Lieferort verbracht wurden, so sind die hierdurch zus\u00e4tzlich entstehenden Kosten vom K\u00e4ufer zu tragen. Eine Ersatzlieferung durch SANY setzt schlie\u00dflich voraus, dass der K\u00e4ufer den mangelhaften Liefergegenstand Zug-um-Zug an SANY zur\u00fcckgew\u00e4hrt und Wertersatz f\u00fcr gezogene Nutzungen leistet.<\/p>\n<p>3. Ist SANY zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, verweigert SANY diese oder verz\u00f6gert sie sich \u00fcber angemessene Fristen hinaus aus Gr\u00fcnden, die SANY zu vertreten hat, oder schl\u00e4gt die Mangelbeseitigung aus sonstigen Gr\u00fcnden mindestens zweimal fehl, so ist der K\u00e4ufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle eines R\u00fccktritts ist SANY zur R\u00fcckzahlung des geleisteten Kaufpreises nur Zug-um-Zug gegen R\u00fcckgew\u00e4hr des mangelhaften Liefergegenstandes und Zahlung von Wertersatz f\u00fcr gezogene Nutzungen seitens des K\u00e4ufers verpflichtet.<\/p>\n<p>4. Das R\u00fccktrittsrecht des K\u00e4ufers bei M\u00e4ngeln der Ware ist ausgeschlossen in den F\u00e4llen, in denen der K\u00e4ufer zur R\u00fcckgew\u00e4hr der empfangenen Leistung au\u00dferstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die R\u00fcckgew\u00e4hr nach der Natur der empfangenen Leistung nicht m\u00f6glich ist, von SANY zu vertreten ist oder ein Mangel sich erst bei einer Verarbeitung oder Umgestaltung der Ware gezeigt hat. Der K\u00e4ufer ist bei Lieferung mangelhafter Waren oder bei Teillieferungen zum R\u00fccktritt vom ganzen Vertrag oder zum Schadensersatz statt der ganzen Leistung nach Ma\u00dfgabe der nachstehenden Regelungen nur dann berechtigt, wenn er an der erbrachten Leistung unter Anlegung eines objektiven Ma\u00dfstabes kein Interesse hat.<\/p>\n<p>5. F\u00fcr wesentliche Fremderzeugnisse, z.B. beim Verkauf eines kompletten Fahrzeugs das LKW-Fahrgestell, auf welches die Liefergegenst\u00e4nde montiert werden, beschr\u00e4nkt sich die Haftung von SANY auf die Abtretung der Anspr\u00fcche, die SANY gegen den Lieferanten des Fremderzeugnisses zustehen. Sollte die Inanspruchnahme des Lieferanten des Fremderzeugnisses aus nicht vom K\u00e4ufer zu verantwortenden Gr\u00fcnden fehlschlagen (z.B. wegen Insolvenz des Lieferanten), so stehen dem K\u00e4ufer gegen SANY M\u00e4ngelanspr\u00fcche nach Ma\u00dfgabe der Regelungen dieser Ziff. VII. zu.<\/p>\n<p>6. F\u00fcr gebrauchte Ware sind Anspr\u00fcche auf Nacherf\u00fcllung, Minderung oder R\u00fccktritt ausgeschlossen, es sei denn, SANY hat die Mangelhaftigkeit arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der gebrauchten Ware \u00fcbernommen. Soweit keine konkreten Anhaltspunkte daf\u00fcr bestehen, dass die gebrauchte Ware mangelhaft sein k\u00f6nnte, ist SANY vor Verkauf lediglich dazu verpflichtet, die gebrauchte Ware einer angemessenen, fachgerechten Sichtkontrolle zu unterziehen und ihre generelle Funktionst\u00fcchtigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Weitergehende Untersuchungen wird SANY in diesem Fall nicht durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>7. Schadensersatzanspr\u00fcche stehen dem K\u00e4ufer allein nach Ma\u00dfgabe der Ziff. VIII. dieser Allgemeinen Lieferbedingungen zu.<\/p>\n<p>8. Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der K\u00e4ufer ohne Zustimmung von SANY die Ware eigenm\u00e4chtig nachbearbeitet oder durch Dritte bearbeiten l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der K\u00e4ufer die durch die Bearbeitung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen. Es wird zudem keine Haftung \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind:<br \/>\n\u2022 ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, nicht bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Gebrauch;<br \/>\n\u2022 fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme oder Bedienung durch den K\u00e4ufer oder Dritte, soweit nicht eine eventuelle Montage- bzw. Bedienungsanleitung von SANY fehlerhaft ist;<br \/>\n\u2022 \u00c4nderungen am Liefergegenstand durch den K\u00e4ufer oder Dritte;<br \/>\n\u2022 nat\u00fcrliche Abnutzung\/Verschlei\u00df, soweit SANY nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes garantiert;<br \/>\n\u2022 fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung oder Lagerung;<br \/>\n\u2022 Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe;<br \/>\n\u2022 chemische, elektrochemische, mechanische, atmosph\u00e4rische oder elektrische Einfl\u00fcsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von SANY zur\u00fcckzuf\u00fchren sind;<br \/>\n\u2022 fehlerhafte oder unvollst\u00e4ndige Unterlagen, insbesondere Muster oder Zeichnungen, die der K\u00e4ufer SANY f\u00fcr die Herstellung des Liefergegenstandes zur Verf\u00fcgung<br \/>\ngestellt hat bzw. die SANY nach den Vorgaben des K\u00e4ufers bei der Herstellung zu beachten hat. SANY trifft hierbei keine Verpflichtung, die vom K\u00e4ufer gestellten<br \/>\nUnterlagen auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit hin zu untersuchen;<br \/>\n\u2022 fehlerhafte, vom K\u00e4ufer f\u00fcr die Herstellung des Liefergegenstandes beigestellte Materialien;<br \/>\n\u2022 unrichtige, unvollst\u00e4ndige oder ungeeignete Vorgaben des K\u00e4ufers zu Spezifikationen oder Konstruktion des Liefergegenstandes.<\/p>\n<p>9. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche auf Nacherf\u00fcllung, R\u00fccktritt und Minderung wegen M\u00e4ngeln des Liefergegenstandes betr\u00e4gt ein Jahr ab Gefahr\u00fcbergang. F\u00fcr M\u00e4ngel eines Bauwerkes oder f\u00fcr Liefergegenst\u00e4nde, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gilt abweichend hiervon die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist. F\u00fcr die Verj\u00e4hrung von Schadensersatzanspr\u00fcchen, die auf M\u00e4ngeln des Liefergegenstandes beruhen, gilt die nachfolgende Regelung der Ziff. VIII. 11.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text]<div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 30px\"><\/div><\/div>[vc_custom_heading text=&#8221;VIII. Schadensersatz&#8221; font_container=&#8221;tag:h3|text_align:left&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_column_text]<\/p>\n<p>1. SANY haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter Handlung ausschlie\u00dflich nach Ma\u00dfgabe dieser Ziff. VIII. Im \u00dcbrigen ist jegliche Haftung auf Schadensersatz\u00a0 ausgeschlossen.<\/p>\n<p>2. SANY haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wegen vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von SANY, wegen Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.<\/p>\n<p>3. Dar\u00fcber hinaus haftet SANY<br \/>\n\u2022 f\u00fcr Sch\u00e4den aus einer leicht fahrl\u00e4ssigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichtendurch ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen<br \/>\nErf\u00fcllungsgehilfen;<br \/>\n\u2022 f\u00fcr Sch\u00e4den, die von ihren einfachen Erf\u00fcllungsgehilfen grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich ohne Verletzung von\u00a0vertragswesentlichen Pflichten verursacht wurden.<br \/>\nVertragswesentlich sind diejenigen Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf.<\/p>\n<p>4. Die Haftung von SANY nach der vorstehenden Ziff. VIII. 3 auf Schadensersatz ist auf die H\u00f6he des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.<\/p>\n<p>5. Die Haftung von SANY nach Ziff. VIII. 3 ist ausgeschlossen, soweit der K\u00e4ufer seinerseits die Haftung gegen\u00fcber seinem Abnehmer wirksam beschr\u00e4nkt hat. Dabei wird der K\u00e4ufer nach besten Kr\u00e4ften bem\u00fcht sein, mit seinen Abnehmern selbst Haftungsbeschr\u00e4nkungen soweit rechtlich zul\u00e4ssig \u2013 auch zugunsten von SANY \u2013 zu vereinbaren.<\/p>\n<p>6. Im Rahmen der Haftung von SANY nach Ziff. VIII. 3 sind au\u00dferdem mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstandes sind, nur dann ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.<\/p>\n<p>7. Schadensersatzanspr\u00fcche wegen entgangenen Gewinns sind in jedem Falle ausgeschlossen.<\/p>\n<p>8. Soweit SANY technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von SANY geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<\/p>\n<p>9. Der K\u00e4ufer wird SANY, falls er SANY nach den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverz\u00fcglich und umfassend informieren und konsultieren. Der K\u00e4ufer hat SANY Gelegenheit zur Untersuchung des Schadenfalls zu geben. \u00dcber die zu ergreifenden Ma\u00dfnahmen, insbesondere bei Vergleichsverhandlungen, werden sich die Vertragspartner abstimmen.<\/p>\n<p>10. Die Regelung zum Ausschluss der Gew\u00e4hrleistung in Ziff. VII. 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen gilt entsprechend.<\/p>\n<p>11. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche wegen mangelhafter Lieferung betr\u00e4gt ein Jahr ab Gefahr\u00fcbergang. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche wegen der Verletzung sonstiger Vertragspflichten betr\u00e4gt ein Jahr ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der K\u00e4ufer von den Anspruch begr\u00fcndenden Umst\u00e4nden und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrl\u00e4ssigkeit erlangen musste. Im Falle der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, f\u00fcr<br \/>\nSch\u00e4den nach dem Produkthaftungsgesetz sowie f\u00fcr solche, die durch arglistiges Verhalten, durch Vorsatz, grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder durch fahrl\u00e4ssige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten im Sinne der Ziff. VIII. 3 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen der gesetzlichen Vertreter von SANY, ihrer leitenden Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen verursacht wurden, sowie f\u00fcr M\u00e4ngel eines Bauwerkes oder f\u00fcr Liefergegenst\u00e4nde, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gilt abweichend hiervon die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text]<div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 30px\"><\/div><\/div>[vc_custom_heading text=&#8221;IX. Gewerbliche Schutzrechte&#8221; font_container=&#8221;tag:h3|text_align:left&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_column_text]<\/p>\n<p>1. Sofern im Liefergegenstand Software enthalten und nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, r\u00e4umt SANY dem K\u00e4ufer an der Software nur ein einfaches Nutzungsrecht ein. Dieses Recht zur Nutzung der Software bezieht sich nur auf den jeweiligen Liefergegenstand und darf nur mit und f\u00fcr diesen genutzt werden. Ein Recht zur Bearbeitung oder Ver\u00e4nderung der Software oder zur Verwertung des darin enthaltenen Know-how besteht nicht. Enth\u00e4lt der Liefergegenstand Software Dritter, gelten erg\u00e4nzend deren Lizenzbestimmungen.<\/p>\n<p>2. Sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, leistet SANY nur daf\u00fcr Gew\u00e4hr, dass die Ware im Land des Lieferortes keine gewerblichen Schutzrechte Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) verletzt, es sei denn, SANY sind Schutzrechtsverletzungen am Sitz des K\u00e4ufers oder in einem solchen anderen Land positiv bekannt, von dem der K\u00e4ufer SANY schriftlich angezeigt hat, dass der Liefergegenstand dorthin bestimmungsgem\u00e4\u00df verbracht werden soll. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von SANY gelieferte, vertragsgem\u00e4\u00df genutzte Produkte gegen den K\u00e4ufer berechtigte Anspr\u00fcche erhebt, haftet SANY im Rahmen der Regelung in Satz 1 gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer wie folgt:<br \/>\na) Der K\u00e4ufer hat SANY \u00fcber die von dem Dritten geltend gemachten Schutzrechtsverletzungen unverz\u00fcglich schriftlich zu informieren. SANY wird diese Anspr\u00fcche nach eigenem Ermessen auf eigene Kosten erf\u00fcllen, abwehren oder die Auseinandersetzung durch Vergleich beenden. Der K\u00e4ufer r\u00e4umt SANY hierzu die alleinige Befugnis ein, \u00fcber die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen zu entscheiden und wird SANY die hierf\u00fcr erforderlichen Vollmachten im Einzelfall erteilen, einschlie\u00dflich des Rechts, entsprechende Untervollmachten zu erteilen.<br \/>\nb) Sofern die Lieferung eine Schutzrechtsverletzung i.S.v. Satz 1 darstellt, wird SANY den Grund der Schutzrechtsverletzung innerhalb angemessener Frist beheben. SANY<br \/>\nwird hierzu nach ihrer Wahl entweder auf ihre Kosten f\u00fcr die betreffenden Lieferungen ein Nutzungsrecht erwirken, den Liefergegenstand so \u00e4ndern, dass das Schutzrecht<br \/>\nnicht verletzt wird, oder ihn austauschen.<br \/>\nc) Schl\u00e4gt die Beseitigung der Schutzrechtsverletzung fehl oder ist die Beseitigung nicht zu angemessenen Bedingungen m\u00f6glich oder f\u00fcr den K\u00e4ufer unzumutbar, stehen<br \/>\ndem K\u00e4ufer die gesetzlichen R\u00fccktritts- oder Minderungsrechte zu. Die Pflicht von SANY zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziff. VIII. dieser Allgemeinen<br \/>\nLieferbedingungen.<br \/>\nd) SANY haftet nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen, soweit diese durch spezielle Vorgaben des K\u00e4ufers, durch eine nicht von SANY voraussehbare<br \/>\nAnwendung oder dadurch verursacht wird, dass der Liefergegenstand von dem K\u00e4ufer oder einem nicht autorisierten Dritten ge\u00e4ndert oder nicht zu den von SANY empfohlenen Einsatzbedingungen oder den vereinbarten Bedingungen genutzt wird oder zusammen mit nicht von SANY gelieferten Produkten eingesetzt wird. SANY haftet allgemein nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen, soweit der K\u00e4ufer diese zu vertreten hat. Sollten Dritte insoweit Anspr\u00fcche gegen SANY geltend machen, stellt der K\u00e4ufer SANY hiervon frei.<br \/>\ne) SANY haftet gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer auch dann nicht, wenn der K\u00e4ufer die Verletzung gegen\u00fcber dem Dritten ohne Zustimmung von SANY anerkennt oder im Falle der<br \/>\nEinstellung der Nutzung des Produkts durch ihn den Dritten nicht darauf hinweist, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden<br \/>\nist.<br \/>\n3. Im Falle einer Schutzrechtsverletzung gelten die Bestimmungen der Ziff. VII. 2 und 5 entsprechend.<\/p>\n<p>4. Die Regelungen zur Verj\u00e4hrung in Ziff. VII. 9 und in VIII. 11. gelten entsprechend.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text]<div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 30px\"><\/div><\/div>[vc_custom_heading text=&#8221;X. Exportrecht \u2013 Voraussetzung der Lieferung durch SANY&#8221; font_container=&#8221;tag:h3|text_align:left&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_column_text]<\/p>\n<p>Die Lieferung durch SANY steht unter dem Vorbehalt, dass ggf. erforderliche Ausfuhrgenehmigungen erteilt werden bzw. der Lieferung keine sonstigen Hindernisse aufgrund von SANY als Ausf\u00fchrer\/Verbringer oder einem Lieferanten von SANY zu beachtenden Ausfuhr- oder Verbringungsvorschriften entgegenstehen.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text]<div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 30px\"><\/div><\/div>[vc_custom_heading text=&#8221;XI. Schlussbestimmungen&#8221; font_container=&#8221;tag:h3|text_align:left&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_column_text]<\/p>\n<p>1. Sofern der K\u00e4ufer Kaufmann oder eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist der Gerichtsstand K\u00f6ln. SANY ist jedoch berechtigt, den K\u00e4ufer auch an einem anderen Gerichtsstand zu verklagen.<\/p>\n<p>2. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verbindlichkeiten aus der Gesch\u00e4ftsverbindung ist 50181 Bedburg, Deutschland, wenn nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.<\/p>\n<p>3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>4. Sollte eine Bestimmung dieses Allgemeinen Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der Bestimmungen im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner sind verpflichtet in gemeinsamer Abstimmung die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg m\u00f6glichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Diese Regelung gilt auch f\u00fcr eventuell auftretende L\u00fccken der Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text]<div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 30px\"><\/div><\/div>[vc_custom_heading text=&#8221;&#8221; font_container=&#8221;tag:h3|text_align:left&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_column_text][\/vc_column_text]<div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 30px\"><\/div><\/div>[vc_custom_heading text=&#8221;&#8221; font_container=&#8221;tag:h3|text_align:left&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_column_text][\/vc_column_text]<div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 30px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 30px\"><\/div><\/div>[vc_custom_heading text=&#8221;&#8221; font_container=&#8221;tag:h3|text_align:left&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_column_text][\/vc_column_text]<div class=\"mf-empty-space \" style=\"\"><div class=\"mf_empty_space_lg\"  style=\"height: 80px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_md\"  style=\"height: 50px\"><\/div><div class=\"mf_empty_space_xs\"  style=\"height: 50px\"><\/div><\/div>[\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<p><\/p>\n<\/section>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Disculpa, pero esta entrada est\u00e1 disponible s\u00f3lo en Deutsch y English. For the sake of viewer convenience, the content is shown below in this site default language. You may click one of the links to switch the site language to another available language. [vc_row][vc_column][vc_column_text] Stand: Mai 2015 [\/vc_column_text][vc_custom_heading text=&#8221;I. Geltung&#8221; font_container=&#8221;tag:h3|text_align:left&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_column_text] 1. Alle Lieferungen, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":4170,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"template-fullwidth.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-4544","page","type-page","status-publish","hentry","no-thumb"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.sanyeurope.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4544","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.sanyeurope.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.sanyeurope.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sanyeurope.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sanyeurope.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4544"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.sanyeurope.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4544\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8023,"href":"https:\/\/www.sanyeurope.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4544\/revisions\/8023"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.sanyeurope.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4170"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.sanyeurope.com\/es\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4544"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}